Erfolgreiche Hauptversammlung zum Geschäftsjahr 2014

Hamburg, den 04.09.2015 / 12:00 Uhr

Die BACKBONE Technology AG (WKN A0MFXS, ISIN DE000A0MFXS6), Hamburg, gibt bekannt, dass die ordentliche Hauptversammlung, die am 31. August 2015 in Hamburg stattfand, erfolgreich verlaufen ist.

Der Vorstand berichtete ausführlich zur Situation der Gesellschaft und zur positiven Entwicklung der Beteiligungen. So verdeutlichte der Bericht des Vorstands, dass Technologie und Leistung auf höchstem Niveau erbracht werden. Als wesentliches Vorhaben für das weitere Geschäftsjahr 2015 wird der Ausbau des erfolgreichen Geschäftsmodells zur Frühwarn-Forensik forciert.

Mit der Abstimmung zu den Beschlusspunkten der Tagesordnung sprachen die Aktionäre der Strategie und den Zielen der Gesellschaft ihre Unterstützung aus.

Gemäß den Vorschlägen der Verwaltung wurden alle Tagesordnungspunkte der ordentlichen Hauptversammlung der BACKBONE Technology AG, die am Montag, den 31. August 2015, ab 10:00 Uhr in der Handwerkskammer Hamburg, Holstenraum, Holstenwall 12, 20355 Hamburg, stattfand, angenommen:

• Dem damaligen Mitglied des Vorstands, Herrn Gregor Zinsmeister, wurde für das Geschäftsjahr 2012 Entlastung erteilt.
• Dem damaligen Mitglied des Vorstands, Herrn Gregor Zinsmeister, wurde für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
• Dem alleinigen Vorstand, Herrn Bert Weingarten, wurde für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
• Dem damaligen Mitglied des Aufsichtsrats, Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, wurde für das Geschäftsjahr 2013 Entlastung erteilt.
• Den Mitgliedern des Aufsichtsrats
• Herrn Peter Stockfisch, New York(USA),
• Herrn Burkhard Ley, Solingen, und
• Herrn Peter Zahn, Düsseldorf, wurde für das Geschäftsjahr 2014 Entlastung erteilt.
• Herrn Rechtsanwalt Dr. Hans-Peter Rechel, Hamburg, wird für das Geschäftsjahr 2013 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von EUR 1.000 zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer gezahlt.
• Für das Geschäftsjahr 2014 erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrats eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils EUR 1.000 zzgl. etwaig anfallender Umsatzsteuer. Der Vorsitzende erhält das 1,5-Fache dieses Betrages. Mitglieder, die unterjährig eingetreten oder aus dem Aufsichtsrat ausgeschieden sind, erhalten die Vergütung pro rata temporis. Entsprechendes gilt bei unterjährigem Wechsel im Aufsichtsratsvorsitz.
Die Herren
• Dipl.Volkswirt Peter Stockfisch, Executive Vice President American Heritage Management Corp., New York (USA), Wohnort: New York (USA),
• Herrn Bankkaufmann Burkhard Ley, Vorstandsmitglied der Wirecard AG,
Aschheim, Wohnort: Solingen, und
• Herrn Dipl. Wirtschaftsingenieur Peter Zahn, Vorstandsmitglied der Lang & Schwarz AG, Geschäftsführer der Lang & Schwarz Broker GmbH und Geschäftsführer der Lang & Schwarz Gate GmbH, alle Düsseldorf, Wohnort: Düsseldorf, wurden mit der Maßgabe in den Aufsichtsrat gewählt, dass ihre Amtszeit mit Beendigung der Hauptversammlung endet, die über die Entlastung für das Geschäftsjahr 2019 entscheidet. Herr Peter Stockfisch wurde zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats gewählt.
• § 3 Absatz 4 der Satzung wird wie folgt neu gefasst: „(4) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 30. August 2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um bis zu EUR 107.784 durch ein oder mehrmalige Ausgabe von bis zu 107.784 auf den Inhaber lautenden Stückaktien gegen Bar und/oder Sacheinlagen zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe festzulegen. Die neuen Aktien sind den Aktionären zum Bezug anzubieten. Das Bezugsrecht kann den Aktionären gemäß § 186 Absatz 5 AktG auch mittelbar gewährt werden. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre in folgenden Fällen auszuschließen: - Für Spitzenbeträge; - bei Kapitalerhöhungen gegen Sacheinlagen, insbesondere zur Gewährung von Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen? bei Bareinlagen, wenn der auf die auszugebenden Aktien entfallende anteilige Betrag des Grundkapitals 10 % des Grundkapitals nicht überschreitet, und zwar weder des zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung noch des zum Zeitpunkt der Ausnutzung dieser Ermächtigung bestehenden Grundkapitals, und der Ausgabebetrag der Aktien den Börsenpreis der bereits börsennotierten Aktien der Gesellschaft zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages nicht wesentlich unterschreitet. Auf die vorgenannte 10 % Grenze werden Aktien angerechnet, die während der Laufzeit dieser Ermächtigung in unmittelbarer oder entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss veräußert oder ausgegeben wurden bzw. auszugeben sind (einschließlich der Ausgabe von Aktien auf Grund von Bezugs und/oder Wandlungsrechten bzw. pflichten aus Schuldverschreibungen und/oder Genussrechten, wenn diese in entsprechender Anwendung von § 186 Absatz 3 Satz 4 AktG unter Bezugsrechtsausschluss während der Laufzeit dieser Ermächtigung ausgegeben wurden). Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung des § 3 der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals entsprechend der jeweiligen Ausnutzung des Genehmigten Kapitals und, falls das Genehmigte Kapital bis zum 30. August 2020 nicht oder nicht vollständig ausgenutzt worden sein sollte, nach Ablauf der Ermächtigungsfrist anzupassen.

Mit ihren Beteiligungen verfolgt die BACKBONE Technology AG die Marktdurchdringung mit forensischen Technologien und Leistungen in den Kernmärkten Europas.

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