BACKBONE Technology AG: Klage gegen die Deutsche Börse AG

Hamburg, den 12.06.2012 / 16:39 Uhr 

Die BACKBONE Technology AG (WKN A0MFXS, ISIN DE000A0MFXS6), Hamburg, gibt bekannt, dass Klage gegen die Deutsche Börse AG eingereicht wurde.

Die BACKBONE Technology AG ist Emittentin von Aktien, die im First Quotation Board des Freiverkehrs der Deutschen Börse AG an der Frankfurter Wertpapierbörse einbezogen sind. Mit öffentlicher Bekanntmachung vom 25. Januar 2012 teilte die Deutsche Börse AG mit, dass die Aktien der BACKBONE Technology AG vom Handel im First Quotation Board ausgesetzt sind. Die Aussetzung der Preisfeststellung wurde damit begründet, dass ein ordnungsgemäßer Börsenhandel zurzeit nicht gewährleistet werden könne. Ergänzend führte die Deutsche Börse AG am 1. Februar 2012 aus, zu versuchen, die für eine Handelsaussetzung verantwortlichen Umstände schnellstmöglich auszuräumen und die Voraussetzung für einen ordnungsgemäßen Handel wieder zu gewährleisten.

Nachdem alle Gesprächsversuche der BACKBONE von der Deutschen Börse AG mit dem Verweis auf ein fehlendes Rechtsverhältnis abgelehnt wurden, wurde auch der Widerspruch des Listingpartners, der Acon Actienbank AG, durch einen Widerspruchsbescheid am 18. Mai 2012 zurückgewiesen. Auch der Widerspruchsbescheid enthält keinerlei Hinweis auf die tatsächlichen Entscheidungsgründe zur Handelsaussetzung der Aktie. Somit war eine Klage auf Aufhebung der erfolgten Aussetzung und ein Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen die Deutsche Börse AG unvermeidbar. Die Klage gegen die Deutsche Börse AG wurde am 11.06.2012 durch Bird & Bird Rechtsanwälte beim zuständigen Verwaltungsgericht Frankfurt am Main eingereicht.

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